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Saint-nazaire, Pays de la Loire, France


Hab eine Shell Karte. Da loht es sich mehr auch bei Shell zu tanken.
Ihre Einwendungen und Forderungen werden vollumfänglich zurückgewiesen. Die Unterstellung unwahrer Tatsachenbehauptungen oder Schmähungen entbehrt jeder Grundlage. Meine Äußerungen erfolgten im Rahmen des Art. 5 I GG und sind weder ehrenrührig noch tatsachenwidrig.
Eine Negativerklärung oder Unterlassungserklärung wird nicht abgegeben; DSGVO-Auskunfts- oder Löschpflichten bestehen mangels Verarbeitung nicht. Kostenerstattungsansprüche nach Nr. 2300 VV RVG bestehen nicht.
Sollten Sie weiterhin unbegründete Drohungen aussprechen oder unzutreffende Behauptungen aufstellen, werde ich Strafanzeige erstatten (§§ 164, 187 StGB) sowie berufsrechtliche Schritte einleiten.
Mit Nachdruck
Kekz
Ihre Einwendungen werden zurückgewiesen. Art. 5 I GG endet bei unwahren Tatsachen/Schmähung (Art. 5 II GG); hierfür bestehen Unterlassungs-/Beseitigungsansprüche (§§ 823 I, 1004 I 2 BGB analog i.V.m. Art. 1 I, 2 I GG; § 823 II BGB i.V.m. §§ 185–187 StGB). § 164 StGB nicht einschlägig; unsere Hinweise nach § 193 StGB.
Frist 7 Tage: (1) Rücknahme/Unterlassung; (2) Negativerklärung + Nachweis fehlender Verarbeitung, Auskunft/Löschung (Art. 5 II, 12, 15, 17 DSGVO); (3) Kostenerstattung (Nr. 2300 VV RVG, §§ 280 I, 286 BGB). Sonst: EV (§§ 935, 940 ZPO), negative Feststellungsklage (§ 256 ZPO), Strafantrag (§§ 185 ff., 164 StGB), Schadensersatz § 826 BGB; Wahrheitspflicht § 138 ZPO.
Hiermit zeigen wir die Vertretung von Herrn „Kaleun 444“ an. Er hat die Kanzlei gewechselt; ab sofort ist sämtliche Korrespondenz ausschließlich mit uns zu führen (§§ 164, 174 BGB; § 43a IV BRAO). Jede unmittelbare Kontaktaufnahme mit dem Mandanten wird zurückgewiesen (§§ 241 II, 242 BGB; Art. 1 I, 2 I GG). Zustellungen/Fristsachen an uns; elektronische Form § 130a ZPO.
Ihre Forderung zur Rücknahme meiner Ankündigungen ist unbegründet. Meine Hinweise auf mögliche rechtliche Schritte erfolgen auf Grundlage tatsächlicher Vorgänge und stellen keine falsche Verdächtigung (§ 164 StGB) dar. Die Behauptung angeblicher Datenverarbeitung bleibt objektiv unwahr und verletzt mein APR (§ 823 BGB i.V.m. Art. 1 I, 2 I GG).
Eine Unterlassungserklärung zu rechtmäßigen Äußerungen wird nicht abgegeben. Kostenerstattungsansprüche nach Nr. 2300 VV RVG weise ich mangels Anspruchsgrundlage zurück.
Sollten Sie erneut unzutreffende Tatsachen behaupten oder mit unberechtigten Forderungen drohen, werde ich unverzüglich Strafanzeige erstatten und berufsrechtliche Schritte bei der RAK einleiten.
Mit Nachdruck
Kekz