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Welsheim LiF-WH
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18 October, 2014
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German
ABOUT Welsheim

Stadtgesetz

Allgemeines:

#1 Bürger der Stadt Welsheim vorsätzlich körperlich Schaden zuzufügen, lebensgefährlich zu verletzt oder zu Tode zu bringen ist verboten.
Höchststrafe: Tod durch das Beil

#2 Bestehlen von Bürgern der Stadt Welsheim ist verboten.
Strafe: Verbannung und öffentliche Anprangerung (In Schwerwiegenden Fällen wird ein Kopfgeld ausgesetzt).

#3 Allgemeine Ableistung der Wehrpflicht in der Stadtmiliz. D.h.: Ausbildung sowie Verteidigung ist Pflicht. Verweigerung wird mit der Verbannung bestraft. Fahnenflucht wird mit den Tode bestraft.

#4 Jedes Mitglied einer Fraktion hat ein Anrecht auf ein ordentliches Gerichtsverfahren.

#5 Ketzerische und blasphemische Taten müssen sofort der Inquisition gemeldet werden. Diese Personen werden der Gerichtsbarkeit der Inquisition übergeben.


Gerichte:

#1 Jeder Verstoß gegen einer der Gesetze wird vor Gericht verhandelt.

#2 Die Richter setzt sich aus 3 gelosten Bürger der Stadt Welsheim zusammen.

#2.1 Die 3 Richter einigen sich auf einen von ihnen, der die Sitzung leitet.

#3 Das Gericht hört sich zunächst den Kläger, den Angeklagten und danach vorgeladene Zeugen an. Nun entscheidet das Gericht per Mehrheitswahlrecht ob der Angeklagte Schuldig oder Unschuldig ist.
Wenn der Angeklagte für Schuldig befunden wurde, stimmen die Richter ab, ob das Strafmaß gleich bleiben soll, um eine Stufe abgemindert werden soll oder um eine Stufe erhöht wird. Das Urteil wird sofort zu vollstrecken.

#3.1 Der Kläger und der Angeklagte dürfen jeweils wichtigsten Zeugen vorladen.

#4 Die Strafmaße sind:

Zwangsarbeit je nach Schwere des Vergehens.

Einkerkerung je nach Schwere des Vergehens.

Öffentliche Anprangerung.

Verbannung.

Tod.


Politik:
#1 Jeder Bürger von Welsheim darf im Stadtrat mit beraten, und hat bei allen Abstimmungen in diesem eine Stimme.


#2 Jeder Bürger darf im Allgemeinen Anträge im Stadtrat stellen, solange sie nicht den Aufgabenbereiches eines Amtsinhaber unterliegen.


#3 Die Amtsinhaber müssen die Beschlüsse des Stadtrates umsetzen und zu ihren Themengebieten neue Anträge stellen.


#4 Es gibt folgende Amtsinhaber
Diplomat
Hauptmann der Stadtmiliz


Außenpolitik:

#1 Für die Außenpolitik ist alleine der Diplomat verantwortlich.


#2 Der Diplomat darf alle Beschlüsse selbst entscheiden mit Ausnahme von Krieg und Bündnis. In diesen Fällen muss der Stadtrat zu Abstimmung gezogen werden.

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